Rechtsprechung
BGH, 08.11.1976 - NotZ 6/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Amtsenthebung eines Notars - Voraussetzungen für die Einleitung des Amtsenthebungsverfahrens - Wahrscheinlichkeit einer psychopathischen Persönlichkeitsentwicklung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorläufige Amtsenthebung eines Notars
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- DNotZ 1977, 185
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.04.1961 - III ZR 40/60
Dienstaufsicht über Notare
Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 6/76
Gemäß dem Zweck der Maßnahme und im Hinblick auf ihre einschneidenden Wirkungen darf sie nur angeordnet werden, wenn zwingende Gründe der Rechtspflege, insbesondere der Schutz der Recht suchenden es erfordern (…Seybold/Hornig BNotO 5. Aufl. § 54 Rdn. 6, 24;… vgl. auch Fischbach BBG 3. Aufl. § 60 Anm. III 2 b; BGHZ 35, 44 betr. die Voraussetzungen für die Einleitung des Amtsenthebungsverfahrens). - BGH, 05.04.1976 - NotZ 8/75
Notarverweser nach vorläufiger Amtsenthebung
Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 6/76
Ein Notarverweser kann für einen Anwaltsnotar nur nach dem Erlöschen des Amtes bestellt werden (Beschluß des Senats vom 5. April 1976 - NotZ 8/75 = DNotZ 1976, 626). - BGH, 05.04.1976 - NotZ 9/75
Disziplinarverfahren gegen einen Notar - Erfordernis einer amtsärztlichen …
Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 6/76
Diese Beurteilung beruht ersichtlich auf den Angaben des Antragstellers über gegen ihn angeblich vorgebrachte "existenzvernichtende Drohungen oder sonstige Experimente" und "häßliche Aufrufe zum Praxisboykott", die mit "gewissenlosen Aufforderungen verbunden" seien (vgl. u.a. Schriftsatz des Antragstellers vom 6.3.1974, Bl. 84/85 d.A. XI G 692 (SH) LG Frankfurt/Main; Beschluß des erkennenden Senats vom 5. April 1976 - NotZ 9/75 - S. 7).
- BGH, 26.03.1979 - NotZ 9/78
Dienstunfähigkeit eines Notars
Auch die dagegen vom Antragsteller eingelegte sofortige Beschwerde blieb ohne Erfolg (Senatsbeschluß vom 8. November 1976 - NotZ 6/76 = DNotZ 1977, 185).Sie waren auch der tragende Grund dafür, daß der Senat keinen Anlaß gesehen hat, die seinerzeitige vorläufige Amtsenthebung des Antragstellers zu beanstanden (Senatsbeschluß vom 8. November 1976 - NotZ 6/76 = DNotZ 1977, 185).
Insgesamt obliegt ihm eine Rechtsbetreuung, die durch rechtskundige Mitwirkung bei der Gestaltung privater Rechtsbeziehungen in besonderem Maße der Rechtssicherheit und Streitverhütung dient (Senatsbeschluß DNotZ 1977, 185).
- BGH, 13.03.1978 - AnwZ (B) 3/78
Rechtsmittel
Die dagegen vom Antragsteller eingelegte sofortige Beschwerde blieb erfolglos (Beschluß des Bundesgerichtshofs, Senat für Notarsachen, vom 8. November 1976 - NotZ 6/76).Nichts anderes gilt schließlich für die Sache NotZ 6/76, die die vorläufige Amtsenthebung des Antragstellers als Notar zum Gegenstand hatte.
Mit dieser Feststellung hat sich der Senat für Notarsachen in seinemBeschluß vom 8. November 1976 - NotZ 6/76 - denn auch begnügt.
- BGH, 13.10.1980 - NotZ 7/80
Amtsenthebung eines Notars
Auch dagegen hat der Antragsteller das dafür vorgesehene gerichtliche Verfahren in beiden Rechtszügen ohne Erfolg durchlaufen (Senatsbeschluß vom 8. November 1976 - NotZ 6/76 = DNotZ 1977, 185). - BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 3/78
Rechtsmittel
Auch die dagegen vom Antragsteller eingelegte sofortige Beschwerde blieb ohne Erfolg (Senatsbeschluß vom 8. November 1976 - NotZ 6/76 = DNotZ 1977, 185).